Für den Transport gefährlicher Abfälle gelten in Polen gleichzeitig zwei Regelwerke: das Abfallgesetz (Eintrag im Abfallregister BDO, Abfallübergabekarte, Tafel mit der Aufschrift ODPADY am Fahrzeug) und das ADR, wenn der Abfall zugleich ein Gefahrgut ist. Statt der früheren Genehmigung für den Abfalltransport braucht der Frachtführer heute einen Eintrag im BDO. Für Fehler in den Dokumenten und Transporte ohne Eintrag sieht das Gesetz Strafen von bis zu 1.000.000 PLN vor, auch für das Unternehmen, das den Transport in Auftrag gibt.
Der Beitrag richtet sich an Abfallerzeuger, die die Abholung ihrer Abfälle beauftragen, an Frachtführer sowie an Umweltbeauftragte in Produktionsbetrieben, Werkstätten, medizinischen Einrichtungen und auf Baustellen. Wir beschreiben die Anforderungen an den Frachtführer, die Dokumente, die Kennzeichnung des Fahrzeugs, die Strafen und die Regeln für die Verbringung von Abfällen ins Ausland, die ab dem 21. Mai 2026 gelten. Rechtsstand: 12. Oktober 2026.
Was sind gefährliche Abfälle?
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die im Abfallkatalog mit einem Sternchen gekennzeichnet sind. Das Sternchen steht für mindestens eine gefährliche Eigenschaft, zum Beispiel Toxizität, Entzündbarkeit, ätzende Wirkung, Infektiosität, Reaktivität oder Ökotoxizität. Rechtsgrundlage sind in Polen das Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 und die Verordnung des Klimaministers über den Abfallkatalog.
Jeder Abfall hat einen sechsstelligen Code. Bei gefährlichen Abfällen folgt auf den Code ein Sternchen, zum Beispiel steht 13 02 05* für nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis. Vom Code hängt ab, wer den Abfall befördern und annehmen darf, denn im BDO-Register sind für jeden Frachtführer konkrete Codes eingetragen.
| Abfallkategorie | Beispiele | Abfallschlüssel |
|---|---|---|
| Chemische Abfälle | Farben, Lacke, Lösemittel, Säuren, Laugen | 08 01*, 06 01* |
| Ölabfälle | Gebrauchte Motoröle, Hydrauliköle | 13 01*, 13 02* |
| Elektroabfälle | Leuchtstofflampen, Akkumulatoren, quecksilberhaltige Batterien | 16 06*, 20 01 21* |
| Medizinische Abfälle | Infektiöse Abfälle, gebrauchte Kanülen, Instrumente | 18 01* |
| Bauabfälle | Asbesthaltige Materialien | 17 06 01*, 17 06 05* |
| Sonstige | Gebrauchte Filter, Verpackungen mit Rückständen gefährlicher Stoffe | 15 02 02*, 16 01 07* |
Zwei Rechtsregime: Abfallgesetz und ADR
Jeder Abfalltransport unterliegt dem Abfallgesetz und der Verordnung von 2016 über die detaillierten Anforderungen an den Abfalltransport. Daraus ergeben sich der BDO-Eintrag, die Abfallübergabekarte (KPO) und die Tafel ODPADY (polnisch für „Abfälle“) am Fahrzeug. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob der Abfall gefährlich ist.
Ist der Abfall zugleich ein Gefahrgut im Sinne des ADR, unterliegt der Transport gefährlicher Abfälle auch den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Das Abfallgesetz verweist ausdrücklich darauf (Art. 24 Abs. 2 des Abfallgesetzes und Gesetz vom 19. August 2011 über die Beförderung gefährlicher Güter). Der Fahrer braucht dann eine ADR-Schulungsbescheinigung, die Ladung geeignete Verpackungen und das Fahrzeug orangefarbene Warntafeln, ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen.
| Regelwerk | Wann es gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Abfallgesetz | Transport aller Abfälle | Abfallgesetz (konsolidierte Fassung, polnisches Gesetzblatt Dz.U. 2023 Pos. 1587) und Verordnung des Umweltministers vom 7. Oktober 2016 (Dz.U. 2016 Pos. 1742) |
| Abfallgesetz und ADR | Abfälle, die auch Gefahrgüter sind (mit UN-Nummer) | ADR 2025 (Dz.U. 2025 Pos. 642) |
| Zusätzlich EU-Recht | Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen | Verordnung (EU) 2024/1157, anwendbar ab dem 21. Mai 2026 |
Ob das ADR anzuwenden ist, entscheidet die Klassifizierung des konkreten Abfalls und nicht allein der Abfallschlüssel. Altöl mit dem Code 13 02 05* kann zum Beispiel als UN 3082 (umweltgefährdender Stoff, flüssig) eingestuft werden, die Bewertung nimmt aber der Absender anhand der Eigenschaften des Abfalls vor. Gesetzestexte: Dz.U. 2025 Pos. 642 (ADR 2025) und Verordnung (EU) 2024/1157.
Braucht man in Polen eine Genehmigung für den Abfalltransport?
Nein, seit dem 24. Januar 2018 braucht der Frachtführer statt einer Genehmigung für den Abfalltransport einen Eintrag im BDO-Register. Damals trat die Verordnung über die Anforderungen an den Abfalltransport in Kraft, und die Genehmigungen in Papierform wurden durch ein elektronisches Register in der Datenbank für Produkte und Verpackungen sowie für die Abfallwirtschaft (BDO) ersetzt.
Wer einen BDO-Eintrag braucht
Der Eintrag ist Pflicht für alle, die gewerbsmäßig fremde Abfälle befördern (Art. 50 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b des Abfallgesetzes). Das betrifft sowohl auf Abfälle spezialisierte Frachtführer als auch gewöhnliche Transportunternehmen, die einen solchen Auftrag annehmen.
Wann Abfälle ohne Eintrag befördert werden dürfen
Ohne Registereintrag dürfen Sie selbst erzeugte Abfälle befördern (Art. 51 Abs. 2 Nr. 4). Die Befreiung gilt nur für das Register. Die Anforderungen von Art. 24 des Gesetzes gelten weiterhin, also sicherer Transport und Anlieferung der Abfälle am angegebenen Ort, und bei Abfällen, die unter das ADR fallen, zusätzlich die ADR-Vorschriften.
So erhalten Sie den BDO-Eintrag Schritt für Schritt
Der Antrag wird ausschließlich elektronisch über das BDO-System gestellt (Art. 53 Abs. 2). Darüber entscheidet der für den Firmensitz zuständige Marschall der Woiwodschaft (Leiter der regionalen Selbstverwaltung), der den Eintrag unverzüglich vornimmt, spätestens innerhalb von 30 Tagen, wenn der Antrag keine formalen Mängel hat (Art. 53 Abs. 1). Im Register sind die Abfallschlüssel eingetragen, die der Frachtführer befördern darf, und jeder neue Code erfordert einen Antrag auf Änderung des Eintrags. Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Polen stellen den Antrag beim Marschall der Woiwodschaft Masowien.
Was der Eintrag einen Frachtführer kostet
Ein Frachtführer, der Abfälle nur befördert, zahlt weder eine Registrierungsgebühr noch eine Jahresgebühr. Die Gebühren nach Art. 57 des Gesetzes (200 PLN für Kleinstunternehmen und 800 PLN für alle anderen, Jahresgebühr bis Ende Februar) betreffen nur Unternehmen, die Produkte und Verpackungen in Verkehr bringen, sowie Hersteller und Importeure von Verpackungen, nicht aber Abfallbeförderer.
So prüfen Sie den Eintrag eines Frachtführers
Die Registernummer und den Umfang des Eintrags prüfen Sie im öffentlichen Register auf der Plattform bdo.mos.gov.pl. Tun Sie das vor der Vertragsunterzeichnung. Ein Unternehmen, das Abfälle einem Anbieter ohne den erforderlichen Eintrag überlässt, riskiert selbst eine Strafe (Art. 194 Abs. 1 Nr. 3a).
Anforderungen an Frachtführer für gefährliche Abfälle
Den Transport gefährlicher Abfälle kontrollieren vor allem die ITD (polnische Straßenverkehrsinspektion) und die Umweltschutzinspektion. Sie prüfen die Dokumente, die Kennzeichnung und das Fahrzeug selbst. Ein Fahrzeug mit Abfällen dürfen die Nationale Finanzverwaltung, der Grenzschutz, die Polizei, die Straßenverkehrsinspektion und die Umweltschutzinspektion anhalten (Art. 24a des Abfallgesetzes).
Dokumente im Fahrzeug
Der Fahrer führt eine aus dem BDO generierte Bestätigung mit, die auf der Abfallübergabekarte beruht (Art. 69 Abs. 1a). Die Verordnung von 2016 (§ 8) nennt als Transportdokumente außerdem die Rechnung für die Abfälle, die grundlegende Charakterisierung der Abfälle, das Begleitformular bei grenzüberschreitendem Transport oder ein anderes Dokument mit der Abfallart und den Daten des Auftraggebers. Der Frachtführer gibt seine BDO-Registernummer auf den Dokumenten zur Dienstleistung an (Art. 24 Abs. 5).
Unterliegt der Abfall dem ADR, müssen sich in der Kabine außerdem das Beförderungspapier, die schriftlichen Weisungen nach ADR, die für die Gefahrgutklasse gültige ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und, falls erforderlich, die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs befinden.
Kennzeichnung des Fahrzeugs
Ein Fahrzeug, das Abfälle befördert, wird vorne mit einer weißen Tafel von 400 x 300 mm gekennzeichnet, mit der Aufschrift ODPADY in schwarzen Großbuchstaben von mindestens 100 mm Höhe und einem schwarzen Rand von mindestens 15 mm Breite. Fehlt der Platz für eine Tafel dieser Größe, kann eine Tafel von 300 x 120 mm mit 80 mm hoher Schrift und 12 mm Rand verwendet werden. Die Tafel muss dauerhaft und gut lesbar sein (§ 9 der Verordnung). Keine Tafel brauchen Abfälle, die von der Nachweisführung befreit sind, und nicht gefährliche Abfälle bis 100 kg (§ 11), bei gefährlichen Abfällen ist sie also praktisch immer nötig.
Bei Abfällen, die unter das ADR fallen, kommen orangefarbene Warntafeln und Großzettel mit der Gefahrenklasse hinzu. Im grenzüberschreitenden Transport ist statt der Tafel ODPADY eine weiße Tafel von 400 x 300 mm mit einem schwarzen Buchstaben A von mindestens 200 mm Höhe zulässig (§ 10). Die Vorschriften des Bestimmungslandes sollten Sie vor der Abfahrt prüfen.
Fahrzeug und Aufbau
Lose beförderte Abfälle erfordern einen dichten Aufbau, und Container und Verpackungen müssen so gesichert sein, dass nichts verrutscht oder ausläuft. Bei ADR-Transporten muss das Fahrzeug die für die jeweilige Klasse vorgeschriebene Ausrüstung haben, unter anderem Feuerlöscher, Mittel zum Aufnehmen ausgelaufener Stoffe und persönliche Schutzausrüstung für den Fahrer.
Anlieferung am angegebenen Ort
Der Auftraggeber des Transports gibt den Bestimmungsort und den Empfänger der Abfälle an (Art. 24 Abs. 3), und der Frachtführer muss sie genau dorthin bringen (Art. 24 Abs. 4). Wer den Entladeort ohne Zustimmung des Auftraggebers ändert, verstößt gegen die Vorschriften.
Bestätigung des Transports im BDO
Nach Abschluss der Beförderung bestätigt der Frachtführer unverzüglich im BDO, dass der Transport durchgeführt wurde (Art. 69 Abs. 3b). Erst dann ist der Umlauf der Abfallübergabekarte vollständig.
Abfallübergabekarte (KPO) im BDO
Die Abfallübergabekarte ist ein elektronisches Dokument im BDO, das die Übergabe von Abfällen zwischen Unternehmen bestätigt. Beim beauftragten Transport gefährlicher Abfälle ist sie Pflicht. Seit dem 1. Januar 2020 wird die Abfallnachweisführung, einschließlich der KPO, ausschließlich elektronisch geführt.
Am Umlauf der Karte sind drei Parteien beteiligt. Der Übergebende, meist der Abfallerzeuger, erstellt die KPO vor Beginn des Transports im BDO (Art. 69 Abs. 1) und haftet für die Richtigkeit der Daten: Abfallschlüssel und Masse sowie Daten des Frachtführers und des Empfängers. Der Frachtführer erzeugt eine Bestätigung für den Fahrer und bestätigt nach der Anlieferung den Transport. Der Übernehmende, also die Anlage, bestätigt im BDO die Annahme der Abfälle (Art. 69 Abs. 3).
Nachweisführung ab 2025. Seit dem 1. Januar 2025 befreit die Verordnung vom 5. November 2024 (Dz.U. 2024 Pos. 1644) keine gefährlichen Abfälle mehr von der Nachweisführung. Jedes Unternehmen, das auch nur kleine Mengen Altöl, quecksilberhaltiger Batterien oder Farben erzeugt, führt Nachweise im BDO und übergibt die Abfälle auf Grundlage einer KPO.
Ein Frachtführer, der ausschließlich die Transportleistung erbringt, führt vereinfachte Nachweise, also nur die Abfallübergabekarten (Art. 71 Nr. 2). Einen jährlichen Abfallbericht reicht er nicht ein, denn dieser betrifft Abfallerzeuger sowie Unternehmen, die Abfälle sammeln und behandeln (Art. 75 Abs. 1).
ADR-Vorschriften beim Transport gefährlicher Abfälle
Die aktuelle Fassung des ADR ist das ADR 2025, in Polen veröffentlicht im Dz.U. 2025 Pos. 642. Die ADR-Vorschriften ändern sich alle zwei Jahre, die nächste Fassung, ADR 2027, gilt daher ab dem 1. Januar 2027.
Eine wichtige Änderung im ADR 2025 betrifft Asbestabfälle (UN 2212 und UN 2590). Die neue Sondervorschrift 678 erlaubt ihre Beförderung in Big Bags in Fahrzeugen oder Containern, die die Bedingungen VC1, VC2 und AP12 erfüllen, nur vom Entstehungsort zum Ort der Beseitigung und mit einem entsprechenden Vermerk im Beförderungspapier (Beschreibung: HSENI).
Gefahrgutbeauftragter (DGSA) beim Abfalltransport
Ein Unternehmen, das gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder verlädt, darunter Abfälle, die unter das ADR fallen, benennt einen Gefahrgutbeauftragten (DGSA). Das gilt auch für Abfallerzeuger, die Abfälle zur Beförderung übergeben, und für Anlagen, die sie annehmen.
Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung des ADR, schult die Mitarbeiter, erstellt den Jahresbericht und analysiert Unfälle. Das kann ein Mitarbeiter mit DGSA-Schulungsnachweis oder ein externer Berater sein, der mehrere Unternehmen betreut. Der Schulungsnachweis gilt 5 Jahre. Ein Gefahrgutbeauftragter ist nicht nötig, wenn die Beförderungen unter die Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR fallen, die meisten Unternehmen der Abfallbranche überschreiten diese Grenzen jedoch.
Abfalltransport ins Ausland ab dem 21. Mai 2026
Bis zum 21. Mai 2026 regelte die Verordnung 1013/2006 die Verbringung von Abfällen zwischen Staaten. Seit diesem Tag gilt die Verordnung (EU) 2024/1157 (Mitteilung des GIOŚ, des polnischen Hauptinspektorats für Umweltschutz). In Polen ist der Hauptinspektor für Umweltschutz die zuständige Behörde, und der BDO-Eintrag allein berechtigt nicht zu grenzüberschreitenden Transporten.
Der internationale Transport gefährlicher Abfälle, also ihre Aus- und Einfuhr, erfordert das Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung der Behörden des Versand-, Transit- und Bestimmungsstaates. Abfälle der sogenannten grünen Liste werden im einfacheren Informationsverfahren mit dem Dokument nach Anhang VII verbracht. Die neue Verordnung verlagert den Dokumentenaustausch in das elektronische EU-System DIWASS, und die Beteiligten werden über ihre EORI-Nummer identifiziert (Deloitte, neue Regeln).
Strafen bei Verstößen im Transport gefährlicher Abfälle
Verwaltungsstrafen nach dem Abfallgesetz verhängt der Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz (Art. 196). Für die meisten Verstöße beim Transport beträgt die Strafe 1.000 PLN bis 1.000.000 PLN (Art. 194 Abs. 3).
| Verstoß | Vorschrift | Höhe der Strafe |
|---|---|---|
| Abfalltransport ohne den erforderlichen BDO-Eintrag | Art. 194 Abs. 1 Nr. 5 | 1.000 bis 1.000.000 PLN |
| Fehlende BDO-Registernummer auf den Dokumenten | Art. 194 Abs. 1 Nr. 5a | 1.000 bis 1.000.000 PLN |
| Fehlende Nachweise (einschließlich KPO) oder Daten, die nicht den Tatsachen entsprechen | Art. 194 Abs. 1 Nr. 5b | 1.000 bis 1.000.000 PLN |
| Transport entgegen den Anforderungen von Art. 24 (z. B. ohne Tafel, ohne Dokumente) | Art. 194 Abs. 1 Nr. 2a | 1.000 bis 1.000.000 PLN |
| Übergabe von Abfällen an ein Unternehmen ohne den erforderlichen Eintrag (Strafe für den Auftraggeber) | Art. 194 Abs. 1 Nr. 3a | 1.000 bis 1.000.000 PLN |
| Abfälle nicht an den vom Auftraggeber angegebenen Ort gebracht | Art. 194b | 1.000 bis 100.000 PLN |
Verstöße gegen das ADR, die bei Straßenkontrollen festgestellt werden, werden gesondert nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter geahndet. Laut einer Übersicht des polnischen Fachportals Przemysł i Środowisko liegen die Strafen für einzelne Verstöße zwischen 200 und 10.000 PLN. Die schwersten Fälle, etwa das Zurücklassen von Abfällen, können strafrechtliche Folgen haben.
Wie beauftragt man den Transport gefährlicher Abfälle richtig?
Der Abfallerzeuger ist dafür verantwortlich, wem er seine Abfälle übergibt, auch wenn er selbst nichts befördert. Wenn Sie den Transport gefährlicher Abfälle beauftragen, sind Sie für den Abfallschlüssel, die Übergabekarte und die Auswahl des Frachtführers verantwortlich. Ein falsch gewählter Frachtführer oder ein Fehler in der Übergabekarte kostet den Auftraggeber genauso viel wie den Frachtführer. Hier sind fünf Schritte, die sich bei jedem Auftrag lohnen.
1. Abfallschlüssel bestimmen
Prüfen Sie im Abfallkatalog, welcher sechsstellige Code zu Ihren Abfällen passt. Ein Sternchen nach dem Code bedeutet gefährlicher Abfall. Gebrauchte Alkalibatterien haben den Code 16 06 04, quecksilberhaltige Batterien den Code 16 06 03*. Vom Code hängt die Wahl des Frachtführers und des Empfängers ab.
2. Prüfen, ob das ADR gilt
Klären Sie, ob der Abfall ein Gefahrgut im Sinne des ADR ist. Wenn ja, muss der Frachtführer einen Fahrer mit ADR-Schulungsbescheinigung und ein für die jeweilige Klasse ausgerüstetes Fahrzeug stellen, und Sie sind als Absender für Klassifizierung, Verpackung und Beförderungspapier verantwortlich.
3. Frachtführer prüfen
Prüfen Sie auf bdo.mos.gov.pl, ob das Unternehmen einen aktiven Eintrag für den Abfalltransport hat und ob dieser Ihre Codes umfasst. Die Berechtigungen eines Straßengüterverkehrsunternehmens prüfen Sie im Register KREPTD (nationales Register der Kraftverkehrsunternehmen), das vom GITD (Hauptinspektorat für Straßenverkehr) geführt wird.
4. KPO ausstellen und Bestimmungsort angeben
Stellen Sie vor der Abholung der Abfälle im BDO eine Abfallübergabekarte mit Code, Masse, amtlichem Kennzeichen des Fahrzeugs sowie den Daten des Frachtführers und des Empfängers aus. Teilen Sie dem Frachtführer mit, wohin er die Abfälle bringen soll (Art. 24 Abs. 3).
5. Berechtigten Empfänger wählen
Die Anlage, in die die Abfälle gelangen, muss eine Genehmigung zum Sammeln oder Behandeln von Abfällen mit dem jeweiligen Code haben. Die Übergabe an einen Ort ohne solche Berechtigungen befreit den Abfallerzeuger nicht von der Verantwortung.
Hinweis für Auftraggeber. Der Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz kann ein Unternehmen bestrafen, das Abfälle einem Anbieter ohne den erforderlichen BDO-Eintrag überlassen hat, auch wenn der Frachtführer gegen die Vorschriften verstoßen hat (Art. 194 Abs. 1 Nr. 3a).
Gefahrguttransport mit Antrans BiS
Antrans BiS befördert verpackte Gefahrgüter nach ADR in ganz Europa, unter anderem im Rahmen von Chemietransporten sowie Transporten von Ölen und Flüssigkeiten. Wenn Sie einen Abfalltransport planen, nennen Sie in Ihrer Anfrage den Abfallschlüssel, die Menge, die Art der Verpackung, die UN-Nummer (falls vorhanden) sowie die Abholadresse und die Zielanlage. Wir prüfen, ob wir den Transport übernehmen können, und erstellen ein Transportangebot.
Rechtsgrundlagen und Quellen: Abfallgesetz (Dz.U. 2023 Pos. 1587), Verordnung über die Anforderungen an den Abfalltransport (Dz.U. 2016 Pos. 1742), Verordnung über Befreiungen von der Nachweisführung (Dz.U. 2024 Pos. 1644), ADR 2025 (Dz.U. 2025 Pos. 642), GIOŚ zur Verordnung 2024/1157.
Weitere Artikel: Transportdokumente im Straßengüterverkehr 2026 | Schriftliche Weisungen nach ADR | Transportunternehmen: Aufgaben und Auswahl eines Frachtführers | Transportunternehmen in Polen gründen in 8 Schritten
Häufige Fragen zum Transport gefährlicher Abfälle
Wir beantworten Fragen zu Genehmigung und BDO-Eintrag, zum Transport eigener Abfälle, zum ADR, zur Verantwortung für die KPO, zur Fahrzeugkennzeichnung, zur Ausfuhr und zu Strafen.
Braucht man in Polen eine Genehmigung für den Abfalltransport?
Nein, seit dem 24. Januar 2018 ist statt einer Genehmigung ein Eintrag im BDO-Register für den Bereich Abfalltransport erforderlich. Der Antrag wird elektronisch über das BDO beim Marschall der Woiwodschaft gestellt, der den Eintrag innerhalb von 30 Tagen vornimmt. Im Register sind die Abfallschlüssel eingetragen, die der Frachtführer befördern darf. Für die Ausfuhr von Abfällen ist zusätzlich eine Zustimmung in einem Verfahren des GIOŚ nötig.
Braucht ein Transportunternehmen einen BDO-Eintrag?
Ja, wenn es fremde Abfälle befördert. Wer Abfälle befördert, muss im BDO-Register eingetragen sein (Art. 50 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b des Abfallgesetzes), und ein Frachtführer, der nur den Transport übernimmt, zahlt dafür weder Registrierungs- noch Jahresgebühr. Ein Unternehmen, das ausschließlich selbst erzeugte Abfälle befördert, braucht keinen Eintrag.
Darf man eigene Abfälle selbst befördern?
Ja, selbst erzeugte Abfälle dürfen ohne BDO-Eintrag befördert werden (Art. 51 Abs. 2 Nr. 4 des Abfallgesetzes). Sie müssen trotzdem sicher transportiert werden, das Fahrzeug muss gemäß der Verordnung gekennzeichnet sein, und die Abfälle müssen zu einem berechtigten Empfänger gelangen. Ist der Abfall ein Gefahrgut im Sinne des ADR, gelten auch die ADR-Vorschriften.
Muss jedes Unternehmen, das gefährliche Abfälle erzeugt, Nachweise im BDO führen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 sind keine gefährlichen Abfälle mehr von der Nachweisführung befreit, unabhängig von der Menge. Das ergibt sich aus der Verordnung vom 5. November 2024 (Dz.U. 2024 Pos. 1644). Auch kleine Mengen Altöl, quecksilberhaltiger Batterien oder Farben müssen im BDO erfasst und auf Grundlage einer Abfallübergabekarte übergeben werden. Bei fehlenden Nachweisen droht eine Strafe von 1.000 bis 1.000.000 PLN.
Erfordert der Transport gefährlicher Abfälle immer ADR?
Nein, das ADR gilt nur, wenn der Abfall zugleich ein Gefahrgut ist, also eine UN-Nummer hat. Darüber entscheidet die Klassifizierung des konkreten Abfalls anhand seiner Eigenschaften. Dann braucht der Fahrer eine ADR-Schulungsbescheinigung, die Ladung geeignete Verpackungen und das Fahrzeug orangefarbene Warntafeln, ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen. Abfälle, die die ADR-Kriterien nicht erfüllen, unterliegen nur dem Abfallgesetz.
Wer haftet für die Richtigkeit der KPO, das Unternehmen oder der Fahrer?
Für die Daten in der Abfallübergabekarte haftet der Übergebende, meist der Abfallerzeuger, der die KPO vor dem Transport im BDO erstellt. Der Fahrer führt die aus dem BDO generierte Bestätigung mit, haftet aber nicht für einen falschen Code oder eine falsche Abfallmasse. Der Frachtführer ist dafür verantwortlich, dass die Bestätigung im Fahrzeug ist, dass die Abfälle an den vom Auftraggeber angegebenen Ort gelangen und dass der Transport danach im BDO bestätigt wird.
Wie wird ein Fahrzeug für den Abfalltransport gekennzeichnet?
Vorne am Fahrzeug wird eine weiße Tafel von 400 x 300 mm mit der schwarzen Aufschrift ODPADY und einer Buchstabenhöhe von mindestens 100 mm angebracht. Bei Platzmangel ist eine Tafel von 300 x 120 mm zulässig. Im grenzüberschreitenden Transport darf stattdessen eine weiße Tafel mit einem schwarzen Buchstaben A verwendet werden. Bei Abfällen, die unter das ADR fallen, kommen orangefarbene Warntafeln und Großzettel hinzu.
Darf eine Privatperson gefährliche Abfälle befördern?
Ja, Einwohner dürfen gefährliche Abfälle aus dem Haushalt selbst zu einem kommunalen Wertstoffhof (PSZOK) bringen. Gemeint sind zum Beispiel Farbreste, Batterien, Leuchtstofflampen oder abgelaufene Medikamente. Die Pflichten von Unternehmen, also BDO-Eintrag und Abfallübergabekarte, gelten für Privatpersonen nicht. Ein Unternehmen, das Abfälle im Rahmen seiner Tätigkeit befördert, muss immer alle Anforderungen erfüllen.
Welche Strafen drohen für den Transport gefährlicher Abfälle ohne BDO-Eintrag?
Für den Abfalltransport ohne den erforderlichen BDO-Eintrag droht eine Strafe von 1.000 bis 1.000.000 PLN (Art. 194 Abs. 1 Nr. 5 des Abfallgesetzes). Derselbe Rahmen gilt für eine fehlende Registernummer auf den Dokumenten, fehlende Nachweise und einen Transport entgegen Art. 24 sowie für ein Unternehmen, das Abfälle einem Frachtführer ohne Eintrag überlassen hat. Werden die Abfälle nicht an den angegebenen Ort gebracht, beträgt die Strafe 1.000 bis 100.000 PLN. Die Strafen verhängt der Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz.
Braucht man für die Ausfuhr gefährlicher Abfälle eine gesonderte Genehmigung?
Ja, die Ausfuhr gefährlicher Abfälle erfordert eine Notifizierung und die vorherige schriftliche Zustimmung der Behörden des Versand-, Transit- und Bestimmungsstaates, in Polen führt das GIOŚ das Verfahren. Der BDO-Eintrag allein reicht nicht aus. Seit dem 21. Mai 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/1157, die die Verordnung 1013/2006 ersetzt und den Dokumentenaustausch in das EU-System DIWASS verlagert hat.

Geschäftsführer | Antrans BiS, Olkusz
Sebastian Szklarczyk leitet seit mehr als 15 Jahren die Entwicklung von Antrans BiS, einem Transportunternehmen, das Transporte in ganz Europa durchführt. Er begann als Leiter der Speditionsabteilung und sammelte dabei praktische Erfahrung in der Organisation internationaler Transporte und im Flottenmanagement auf europäischen Strecken.
Als Geschäftsführer verantwortet er die strategische Leitung eines Unternehmens, das jährlich mehr als 21.000 Transporte auf seinen wichtigsten Relationen durchführt: Polen-Italien, Polen-Deutschland, Polen-Österreich, Spanien, Benelux und Skandinavien. Unter seiner Führung hat Antrans BiS die Flotte auf 220 eigene Fahrzeuge und Partnerfahrzeuge ausgebaut und eine Lieferpünktlichkeit von 98 % erreicht.
Fachgebiete: internationale FTL-Transporte in ganz Europa, Automotive- und FMCG-Logistik, Optimierung europäischer Routen, Straßenverkehrsvorschriften und Fahrverbote in der EU sowie Transportdokumentation (CMR, VAT-UE, INTRASTAT).
Im Blog von Antrans BiS vermittelt er praxisnahes Wissen über internationale Spedition, Transportvorschriften und die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Führung eines Transport-, Speditions- und Logistikunternehmens in verschiedenen europäischen Ländern.




