CMR ist die Abkürzung für das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, das 1956 in Genf unterzeichnet wurde, und zugleich die gängige Bezeichnung für den Frachtbrief, der den Abschluss eines solchen Vertrags bestätigt. Der CMR-Frachtbrief wird in mindestens 3 Originalausfertigungen ausgestellt: für den Absender, für den Empfänger (sie begleitet die Ware) und für den Frachtführer. Im Folgenden gehen wir die Felder des Formulars der Reihe nach durch und erklären die Vorbehalte, die Haftungsgrenze von 8,33 SZR je Kilogramm und den Stand des e-CMR in Polen im Jahr 2026.
Dieser Beitrag behandelt ausschließlich den CMR-Frachtbrief. Alle Papiere, die eine Ladung im Inland und im Ausland begleiten, haben wir in unserem Ratgeber zu Beförderungsdokumenten im Straßengüterverkehr zusammengestellt.
CMR-Übereinkommen: wann es gilt
Das Übereinkommen gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragsstaat ist (Art. 1). Wohnsitz und Staatsangehörigkeit der Parteien spielen dabei keine Rolle. Polen wendet die CMR seit 1962 an (polnisches Gesetzblatt Dz.U. 1962 Nr. 49 Pos. 238).
Nicht anzuwenden ist das Übereinkommen auf Postsendungen, die Beförderung von Leichen und Umzugsgut. Inlandstransporte, auch Kabotage, unterliegen dem Recht des jeweiligen Staates, in Polen dem Beförderungsgesetz (Prawo przewozowe).
Ein wichtiger Grundsatz aus Art. 4: Fehlt der Frachtbrief, ist er mangelhaft oder geht er verloren, bleibt der Beförderungsvertrag dennoch gültig. Er unterliegt weiterhin dem Übereinkommen, nur lässt sich schwerer beweisen, was in welchem Zustand an den Frachtführer übergeben wurde.
Wer füllt den CMR-Frachtbrief aus
Nach dem Übereinkommen stellt der Absender den Frachtbrief aus und unterzeichnet ihn zusammen mit dem Frachtführer (Art. 5). Der Absender haftet für die Richtigkeit der Angaben zu den Parteien, zum Gut, zum Gewicht und zu den Zollanweisungen (Art. 7). In der Praxis bringt oft der Fahrer das Formular mit oder der Spediteur bereitet es vor, die Daten liefert aber der Absender, und er sollte sie vor der Unterschrift prüfen. Wenn Sie einen Transport über den Kundenbereich von Antrans beauftragen, sammelt Ihr zuständiger Disponent die Daten für den Frachtbrief, und Sie bestätigen sie vor der Verladung.
Absender im Sinne des Übereinkommens ist, wer den Vertrag mit dem Frachtführer geschlossen hat. Bei einem Verkauf nach Incoterms EXW oder FCA kann das der Käufer oder sein Spediteur sein, obwohl die Ware das Lager des Verkäufers verlässt.
CMR-Frachtbrief ausfüllen: Felder 1 - 24 der Reihe nach
In Polen ist das Formular nach dem IRU-Muster von 1976 am weitesten verbreitet, deshalb beschreiben wir die Felder nach diesem Muster. 2007 hat die IRU ein neueres Modell mit anderer Nummerierung herausgegeben (dort ist zum Beispiel Feld 3 der Übernahmeort und Feld 6 der Frachtführer). Achten Sie deshalb immer auf die Feldbezeichnung, nicht nur auf die Nummer.
| Feld | Bezeichnung im Formular | Was eintragen | Wer füllt aus |
|---|---|---|---|
| 1 | Absender | Name, vollständige Anschrift, Land | Absender |
| 2 | Empfänger | Firma, an die der Frachtführer das Gut abliefert, Anschrift, Land | Absender |
| 3 | Auslieferungsort des Gutes | Ort und Land, am besten die vollständige Lageradresse | Absender |
| 4 | Ort und Tag der Übernahme des Gutes | Ort, Land, Datum; der Fahrer kann Ankunfts- und Abfahrtszeit ergänzen | Absender, Fahrer |
| 5 | Beigefügte Dokumente | z. B. Rechnung, Packliste, Zolldokument, Zertifikat | Absender |
| 6 | Kennzeichen und Nummern | Markierungen auf Paletten und Verpackungen | Absender |
| 7 | Anzahl der Packstücke | Anzahl der Paletten, Kisten, Kartons | Absender |
| 8 | Art der Verpackung | z. B. Europalette, Kiste, Big Bag | Absender |
| 9 | Bezeichnung des Gutes | verständliche Warenbezeichnung; bei ADR in der letzten Zeile UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe | Absender |
| 10 | Statistiknummer | Warennummer, falls Zollverfahren sie verlangen | Absender |
| 11 | Bruttogewicht in kg | Masse einschließlich Verpackung und Paletten | Absender |
| 12 | Umfang in m³ | wenn die Ladung leicht ist und das Volumen zählt | Absender |
| 13 | Anweisungen des Absenders | Zollabfertigung, Umladeverbot, Temperatur, Versicherung | Absender |
| 14 | Rückerstattung (Nachnahme) | Betrag, der beim Empfänger einzuziehen ist, falls vereinbart | Absender |
| 15 | Frachtzahlungsanweisungen | frei oder unfrei | Absender |
| 16 | Frachtführer | Name, Anschrift, Kennzeichen von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger | Frachtführer |
| 17 | Nachfolgende Frachtführer | bei Beförderung durch mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer | nachfolgender Frachtführer |
| 18 | Vorbehalte und Bemerkungen der Frachtführer | Zustand von Gut und Verpackung, keine Möglichkeit zum Nachzählen, Plombennummer | Frachtführer (Fahrer) |
| 19 | Zu zahlen vom | Fracht und Zuschläge, wer zahlt, Währung | Absender |
| 20 | Besondere Vereinbarungen | z. B. angegebener Wert, Lieferfrist | Absender und Frachtführer |
| 21 | Ausgefertigt in … am | Ort und Datum der Ausstellung des Frachtbriefs | Absender |
| 22 | Unterschrift und Stempel des Absenders | Unterschrift der Person, die das Gut übergibt | Absender |
| 23 | Unterschrift und Stempel des Frachtführers | Unterschrift des Fahrers im Namen des Frachtführers | Frachtführer |
| 24 | Gut empfangen | Ort, Datum, Uhrzeit, Unterschrift und Stempel, etwaige Vorbehalte | Empfänger |
Auf dem Formular von 1976 steht der Hinweis, dass die Felder 1 - 15 auf Verantwortung des Absenders ausgefüllt werden. Die Klausel, dass die Beförderung dem CMR-Übereinkommen unterliegt, ist im Kopf aufgedruckt. Das ist wichtig, denn fehlt diese Klausel, haftet der Frachtführer für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden (Art. 7 Abs. 3). Bei Gefahrgut müssen die Angaben in Feld 9 mit den ADR-Unterlagen übereinstimmen, auch mit den schriftlichen Weisungen nach ADR im Fahrerhaus.

Ausfertigungen des CMR-Frachtbriefs: wer bekommt welche
Das Übereinkommen verlangt 3 Originalausfertigungen, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden (Art. 5). Die erste bleibt beim Absender, die zweite begleitet das Gut zum Empfänger, die dritte behält der Frachtführer. Das IRU-Muster hat 4 farbige Ausfertigungen:
- rot für den Absender,
- blau für den Empfänger, begleitet das Gut auf der gesamten Strecke,
- grün für den Frachtführer, kommt mit der Unterschrift des Empfängers zurück und ist Grundlage für die Frachtrechnung,
- schwarz für Verwaltungszwecke, in der Praxis oft für den Spediteur.
Es gibt auch Sätze mit 5 Ausfertigungen. Alle Ausfertigungen müssen inhaltlich übereinstimmen. Die erste Ausfertigung ist auch unterwegs wichtig: Will der Absender den Lieferort oder den Empfänger ändern, muss er sie dem Frachtführer vorlegen (Art. 12).

Vorbehalte von Frachtführer und Empfänger
Bei der Verladung muss der Fahrer die Anzahl der Packstücke, ihre Zeichen und Nummern sowie den äußeren Zustand von Gut und Verpackung überprüfen (Art. 8). Ist das nicht möglich, etwa weil die Ware auf Paletten stretchfoliert ist oder der Absender den Auflieger verplombt, trägt er dies mit Begründung in Feld 18 ein. Vorbehalte binden den Absender nur, wenn er sie im Frachtbrief ausdrücklich anerkannt hat.
Ein leeres Feld 18 hat rechtliche Folgen. Ohne Vorbehalte wird vermutet, dass Gut und Verpackung in gutem Zustand waren und die Anzahl der Packstücke mit dem Frachtbrief übereinstimmte (Art. 9). Ein guter Vorbehalt ist konkret: „2 Paletten mit aufgerissener Folie, Ware nicht nachgezählt, Ladung vom Absender foliert, Plombe Nr. …“.
Für den Empfänger gelten die Fristen aus Art. 30:
- äußerlich erkennbare Schäden werden bei der Ablieferung vermerkt, am besten in Feld 24,
- äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet,
- Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist setzen einen schriftlichen Vorbehalt innerhalb von 21 Tagen voraus, nachdem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde.
Haftung des Frachtführers und Höchstgrenze von 8,33 SZR/kg
Der Frachtführer haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für die Überschreitung der Lieferfrist (Art. 17). Befreit wird er unter anderem durch Verschulden oder Weisung des Verfügungsberechtigten, besondere Mängel des Gutes, unvermeidbare Umstände sowie besondere Gefahren, etwa mangelhafte Verpackung oder eine vom Absender durchgeführte Verladung.
Die Entschädigung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des IWF, SZR) je fehlendes Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Diese Grenze wurde durch das Protokoll von 1978 eingeführt, das für Polen seit dem 21. Februar 2011 gilt. Bei Totalverlust einer Ladung von 20 t liegt die Obergrenze also bei 166.600 SZR, unabhängig vom Rechnungswert der Ware. Zusätzlich werden Fracht und Zölle erstattet. Bei Überschreitung der Lieferfrist übersteigt die Entschädigung nicht die Höhe der Fracht.
Höheren Schutz bietet die Angabe eines Wertes des Gutes (Art. 24) oder eines besonderen Interesses an der Lieferung (Art. 26) in Feld 20 gegen einen vereinbarten Zuschlag. Die Haftungsgrenze gilt nicht bei Vorsatz des Frachtführers oder einem Verschulden, das nach dem Recht des angerufenen Gerichts dem Vorsatz gleichsteht (Art. 29). Ansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr (Art. 32). Die Haftung des Frachtführers deckt die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers (OCP), den Warenwert oberhalb der Haftungsgrenze schützt eine Warentransportversicherung.
e-CMR: der elektronische Frachtbrief im Jahr 2026
Der elektronische CMR-Frachtbrief beruht auf dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008. Der polnische Staatspräsident hat es am 23. April 2019 ratifiziert, für Polen gilt es seit dem 11. September 2019 (Dz.U. 2019 Pos. 1487 und 1488). Laut UN-Vertragsregister (Stand: 9. Oktober 2026) hat das Protokoll 42 Vertragsparteien, darunter Deutschland (seit 2022), Italien und Österreich (seit 2024), Frankreich, Spanien, die Niederlande, die skandinavischen Länder und das Vereinigte Königreich.
Der e-CMR hat dieselbe Beweiskraft wie der Frachtbrief auf Papier, wenn das System die Authentifizierung der Parteien und die Unveränderbarkeit der Daten gewährleistet. Bei Transporten aus Polen können Sie ihn daher nutzen, wenn auch das Entladeland das Protokoll angenommen hat und Absender, Frachtführer und Empfänger mit der elektronischen Form einverstanden sind.
Das polnische Inlandsrecht zieht erst nach. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßentransportgesetzes und einiger anderer Gesetze (UD18) ergänzt in seiner jüngsten Fassung vom 27. Februar 2026 das Beförderungsgesetz (Prawo przewozowe) um die Vorschrift, dass der Frachtbrief schriftlich in Papierform oder in elektronischer Form ausgestellt wird (Art. 2 Nr. 1 des Entwurfs, neuer Art. 38 Abs. 3). Das betrifft den innerpolnischen Frachtbrief, denn internationale Beförderungen regeln das CMR-Übereinkommen und sein Protokoll. Derselbe Entwurf erlaubt dem Fahrer, bei einer Straßenkontrolle das Beförderungsdokument in elektronischer Form vorzuzeigen und es dem Kontrollbeamten auf elektronischem Weg zugänglich zu machen (neuer Art. 87 Abs. 9 des Straßentransportgesetzes). Diese Fassung hat das Regierungszentrum für Gesetzgebung (RCL) am 6. März 2026 veröffentlicht. Die Regierung wollte den Entwurf im III. Quartal 2026 beschließen, doch mit Stand vom 11. Oktober 2026 hat der Ministerrat ihn nicht angenommen, und er ist nicht in den Sejm (das polnische Parlament) gelangt.
Die zweite Frist ergibt sich aus der EU-Verordnung eFTI (2020/1056). Ab dem 9. Juli 2027 müssen die Kontrollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten Frachtinformationen akzeptieren, die elektronisch über zertifizierte Plattformen bereitgestellt werden. Die Pflicht gilt für Behörden, nicht für Unternehmen, der CMR-Frachtbrief auf Papier bleibt also weiterhin zulässig.
CMR-Frachtbrief Muster: woher bekommen Sie das Formular
Ein amtliches, vom Staat herausgegebenes CMR-Formular gibt es nicht. Das Übereinkommen legt nur fest, welche Angaben der Frachtbrief enthalten muss (Art. 6). Marktstandard ist das Muster der IRU, der Internationalen Straßentransport-Union, in der Fassung von 1976 oder 2007. Die Formulare werden als Blöcke in Druckereien und im Bürofachhandel verkauft, TMS-Systeme und e-CMR-Plattformen erzeugen sie im gleichen Layout. Eine offizielle Ausfüllanleitung für das Modell 2007 stellt die IRU als PDF bereit (Link in den Quellen).
Die häufigsten Fehler im CMR-Frachtbrief
- Der Fahrer unterschreibt den Frachtbrief, ohne die Ladung zu prüfen, lässt Feld 18 leer und haftet später für Fehlmengen, die er nicht verursacht hat.
- Der Empfänger unterschreibt Feld 24 ohne Datum und Uhrzeit, sodass sich die Standzeit bei der Entladung nicht nachweisen lässt.
- Die Warenbezeichnung in Feld 9 ist zu allgemein, z. B. „Ware“, und stimmt weder mit der Rechnung noch mit dem Zolldokument überein.
- Die Ausfertigungen weichen inhaltlich voneinander ab, weil Korrekturen nur auf einer vorgenommen wurden.
- Die Lieferadresse wird unterwegs telefonisch geändert, ohne Vermerk und ohne Vorlage der ersten Ausfertigung.
- Das Bruttogewicht in Feld 11 ist geschätzt und stimmt nicht mit der Verwiegung überein, was bei Überladung des Fahrzeugs in einer Straßenkontrolle mit einem Bußgeld endet.
Häufige Fragen
Was bedeutet CMR?
CMR ist die Abkürzung des französischen Namens des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route). Mit demselben Namen wird auch der Frachtbrief bezeichnet, der auf Grundlage des Übereinkommens ausgestellt wird. Das Dokument bestätigt den Abschluss des Beförderungsvertrags, die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer und dessen Zustand bei der Verladung.
Wer füllt das CMR-Dokument aus?
Nach dem Übereinkommen stellt der Absender den Frachtbrief aus, unterschrieben wird er von Absender und Frachtführer. Der Absender haftet für die Angaben zum Gut, zu den Parteien und zu den Anweisungen. Der Frachtführer trägt seine Daten und Vorbehalte ein, und der Empfänger bestätigt den Empfang im letzten Feld.
Wann braucht man einen CMR-Frachtbrief?
Die CMR gilt für die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße, wenn Be- und Entladung in zwei verschiedenen Staaten stattfinden und mindestens einer davon Vertragsstaat ist. Das gilt auch für Transporte innerhalb der EU, etwa von Polen nach Deutschland. Im Inlandsverkehr wird ein nationaler Frachtbrief verwendet.
Was ist der Unterschied zwischen CMR und Frachtbrief?
Der CMR-Frachtbrief ist eine Form des Frachtbriefs, die für den internationalen Straßengüterverkehr bestimmt ist. Ein nationaler Frachtbrief unterliegt dem Recht des jeweiligen Landes, in Polen dem Beförderungsgesetz (Prawo przewozowe). Die CMR hat in allen Vertragsstaaten ein einheitliches Feldlayout und dieselben Haftungsregeln.
Wie viele Ausfertigungen hat ein CMR-Frachtbrief?
Das Übereinkommen verlangt 3 Originalausfertigungen: für Absender, Empfänger und Frachtführer. Ein typisches Formular nach IRU-Muster hat 4 Ausfertigungen in Rot, Blau, Grün und Schwarz, die vierte dient Verwaltungszwecken. Es gibt auch Sätze mit 5 Ausfertigungen.
Ist der e-CMR in Polen gültig?
Ja, Polen ist seit dem 11. September 2019 Vertragspartei des Zusatzprotokolls über den elektronischen Frachtbrief. Im internationalen Verkehr hat der e-CMR die Beweiskraft eines Frachtbriefs auf Papier, wenn das System die Anforderungen des Protokolls erfüllt. Einen innerpolnischen Frachtbrief in elektronischer Form sieht der Gesetzentwurf UD18 (Fassung vom 27. Februar 2026) vor, der bis zum 11. Oktober 2026 nicht in den Sejm gelangt ist.
Quellen
- CMR-Übereinkommen, Dz.U. 1962 Nr. 49 Pos. 238
- Protokoll von 1978 zum CMR-Übereinkommen (SZR), Dz.U. 2011 Nr. 72 Pos. 382
- Regierungserklärung über die Geltung des Protokolls von 1978 für Polen, Dz.U. 2011 Nr. 72 Pos. 383
- Zusatzprotokoll zum CMR-Übereinkommen über den elektronischen Frachtbrief, Dz.U. 2019 Pos. 1487
- Regierungserklärung über die Geltung des e-CMR-Protokolls für Polen, Dz.U. 2019 Pos. 1488
- UN Treaty Collection: Protokoll von 1978 zum CMR-Übereinkommen, Liste der Vertragsparteien
- IRU: Ausfüllanleitung für den CMR-Frachtbrief (IRU-Modell 2007), PDF auf Englisch
- Gov.pl: Gesetzentwurf zur Änderung des Straßentransportgesetzes (UD18)
- Regierungszentrum für Gesetzgebung: Entwurf UD18, Fassung vom 27. Februar 2026 (Art. 2 ändert das Beförderungsgesetz)
- Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI)
- Europäische Kommission: eFTI-Verordnung, Zeitplan
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Geschäftsführer | Antrans BiS, Olkusz
Sebastian Szklarczyk leitet seit mehr als 15 Jahren die Entwicklung von Antrans BiS, einem Transportunternehmen, das Transporte in ganz Europa durchführt. Er begann als Leiter der Speditionsabteilung und sammelte dabei praktische Erfahrung in der Organisation internationaler Transporte und im Flottenmanagement auf europäischen Strecken.
Als Geschäftsführer verantwortet er die strategische Leitung eines Unternehmens, das jährlich mehr als 21.000 Transporte auf seinen wichtigsten Relationen durchführt: Polen-Italien, Polen-Deutschland, Polen-Österreich, Spanien, Benelux und Skandinavien. Unter seiner Führung hat Antrans BiS die Flotte auf 220 eigene Fahrzeuge und Partnerfahrzeuge ausgebaut und eine Lieferpünktlichkeit von 98 % erreicht.
Fachgebiete: internationale FTL-Transporte in ganz Europa, Automotive- und FMCG-Logistik, Optimierung europäischer Routen, Straßenverkehrsvorschriften und Fahrverbote in der EU sowie Transportdokumentation (CMR, VAT-UE, INTRASTAT).
Im Blog von Antrans BiS vermittelt er praxisnahes Wissen über internationale Spedition, Transportvorschriften und die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Führung eines Transport-, Speditions- und Logistikunternehmens in verschiedenen europäischen Ländern.




